Jugendinfo gegen Rechts


Rauchen nur noch mit Altersnachweis?

Altersnachweis bei Zigarettenautomaten somit verstärkt die Bundesregierung weiter den Kinder- und Jugendschutz. Ab dem 1. Januar 2007 werden Zigaretten an öffentlich zugänglichen Automaten nur noch mit Altersnachweis erhältlich sein. Wie soll das funktionieren? Zukünftig soll an Zigarettenautomaten nur noch mit EC-Karte bezahlt werden können, und genau da setzt die Kontrolle an. Der Chip der EC-Karte wird mit einem Jugendschutzmerkmal ausgestattet, mit dem die BenutzerInnnen nachweisen, dass sie mindestens 16 Jahre alt sind.

Damit ist eine weitere Lücke beim Kinder- und Jugenschutzgesetz geschlossen. Das Jugendschutzgesetz vom 1. April 2003 schreibt ein Abgabeverbot von Tabakwaren an Jugendliche unter 16 vor. An Kiosken und in Geschäften kontrolliert der/die KassiererIn. Für die Automaten galt eine Frist bis Ende 2006.

Quelle: http://www.jugend.rlp.de/aktuelles0.html?tt_news=174


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