Jugendinfo gegen Rechts


Musik aus dem Netz: Runterladen ohne Reinfall

Schnell und unkompliziert lassen sich Songs aus dem Internet laden. Klingt harmlos, ist es aber nicht zwangsläufig. Wer beim Musik-Download Urheberrechte missachtet, muss mit unangenehmen Folgen rechnen. Die Unterhaltungsindustrie versucht auf dem Rechtsweg, Schadenersatzforderungen durchzusetzen. Der Abmahn-Brief vom Anwalt ist kein Einzelfall.
klicksafe und die Verbraucherzentrale NRW informieren über den Umgang mit Musikportalen und Tauschbörsen im Internet.

Ohne Beschreibung

Nach Musik-Download abgemahnt – was tun?

Nach Angaben der Musikindustrie verursachen illegale Downloads einen hohen finanziellen Schaden.

Verständlich also, dass sich die Plattenfirmen wehren. „Wir beobachten allerdings, dass die Maßnahmen

der Musikindustrie bei Urheberrechtsverstößen nicht selten übers Ziel hinaus schießen und sogar

unberechtigte Forderungen gestellt werden“, erläutert Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale

NRW, „dabei hängt die Höhe der Schadenersatzforderungen und der Anwaltskosten davon ab, wie viele

Musikstücke man illegal zum Download angeboten oder heruntergeladen hat. Und der Gesetzgeber hat die

Anwaltsgebühren für Bagatellverstöße auf 100 Euro begrenzt.“ Auch für den Fall, dass eine Abmahnung

ins Haus flattert, gibt der Flyer „Mu§ik im Netz“ deshalb konkrete Tipps.

Den Flyer findest du auf Klicksafe.de

Jugendinfo.de hat auch einen Papier zum illegalen Download von Musik im Internet geschrieben. Das Papier findest  du hier.


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