Musik aus dem Netz: Runterladen ohne Reinfall
Schnell und unkompliziert lassen sich Songs aus dem Internet laden. Klingt harmlos, ist es aber nicht zwangsläufig. Wer beim Musik-Download Urheberrechte missachtet, muss mit unangenehmen Folgen rechnen. Die Unterhaltungsindustrie versucht auf dem Rechtsweg, Schadenersatzforderungen durchzusetzen. Der Abmahn-Brief vom Anwalt ist kein Einzelfall.
klicksafe und die Verbraucherzentrale NRW informieren über den Umgang mit Musikportalen und Tauschbörsen im Internet.

Nach Musik-Download abgemahnt – was tun?
Nach Angaben der Musikindustrie verursachen illegale Downloads einen hohen finanziellen Schaden.
Verständlich also, dass sich die Plattenfirmen wehren. „Wir beobachten allerdings, dass die Maßnahmen
der Musikindustrie bei Urheberrechtsverstößen nicht selten übers Ziel hinaus schießen und sogar
unberechtigte Forderungen gestellt werden“, erläutert Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale
NRW, „dabei hängt die Höhe der Schadenersatzforderungen und der Anwaltskosten davon ab, wie viele
Musikstücke man illegal zum Download angeboten oder heruntergeladen hat. Und der Gesetzgeber hat die
Anwaltsgebühren für Bagatellverstöße auf 100 Euro begrenzt.“ Auch für den Fall, dass eine Abmahnung
ins Haus flattert, gibt der Flyer „Mu§ik im Netz“ deshalb konkrete Tipps.
Den Flyer findest du auf Klicksafe.de
Jugendinfo.de hat auch einen Papier zum illegalen Download von Musik im Internet geschrieben. Das Papier findest du hier.


