Hakenkreuz-Urteil aufgehoben!
Die Verwendung durchgestrichener Hakenkreuze ist nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht strafbar, wenn die Distanzierung zum Nationalsozialismus eindeutig ist.
Somit ist das Tragen von Anti-Nazisymbolen, wie ein durchgestrichenes Hakenkreuz oder das Hakenbkreuz, welches in ein Mülleimer geworfen wird, erlaubt.
Die Richter am BGH zogen nun einen Schlussstrich. Ihr Urteil ist auch noch aus einem anderen Grund weitsichtig: Sie betonen ausdrücklich, dass antifaschistische Symbole nur dann nicht strafbar sind, wenn sie auf Anhieb als solche erkennbar sind. Damit verhindern sie, dass Neonazis durch feines Verfremden ihrer Symbole das Strafgesetz austricksen.


